ADAC Abschleppwagen vor Parkverbotsschild in AachenAm 24.06.2015 stellte ein Bürger der Stadt Aachen über das Portal fragdenstaat.de eine Anfrage zu der Statistik von Ordnungswidrigkeiten in Aachen. Die Antwort erhielt er am 09.07.2015. Das Schreiben ist öffentlich einsehbar und zeigt, dass die Stadt Aachen ihre Statistik wohl nur sehr grob führt.

Der Fragesteller wollte zum Beispiel wissen, wie sich die Ordnungswidrigkeiten (OWs) im ruhenden Verkehr aufschlüsseln. Zum Beispiel: Wie viele OWs gab es bei unberechtigtem Halten oder Parken auf Gehwegen. Weiterhin wurde die Frage nach den jeweiligen Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern gefragt – ebenfalls aus welchen OWs sie sich zusammensetzen.

Hier kann man die eingereichten Fragen vollständig nachlesen.

Die Antwort der Stadt fällt enttäuschend aus. Die Daten sind in dieser Form nicht vorhanden. Es würde personellen, zeitlichen und damit einhergehend auch monetären Aufwand bedeuten, diese Zahlen zu ermitteln. Die Stadt ist nicht verpflichtet aufgrund einer Anfrage eines Bürgers diesen Aufwand zu betreiben, schade ist es aber allemal, dass diese Informationen nicht statistisch erfasst werden. Auch fragwürdig: Warum die Daten nicht ohne Personenbezug erfasst werden? Wer was gezahlt hat interessiert keinen und kann völlig datenschutzkonform gelöscht werden.

Die Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen setzte voraus, dass Informationen nach den von Ihnen genannten Parametern erst noch statistisch ausgewertet werden (etwa Aufschlüsselung nach der Art der Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr). Insoweit müssten die von Ihnen begehrten Daten mit hohem zeitlichem Aufwand erst noch geschaffen und dann zugänglich gemacht werden. […] Überdies werden etwa Daten zu angebotenen und gezahlten Verwarnungsgeldern nicht zeitlich unbeschränkt gespeichert, sondern aus Datenschutzgründen nach 6 Monaten gelöscht, so dass insoweit Daten aus dem Kalenderjahr 2014 (vgl. Ihre Frage zu Ziff. 3) gar nicht mehr vorgehalten werden.Vor diesem Hintergrund kann die begehrte Auskunft nicht erteilt werden.


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