Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission und Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates. Bild: European Union
Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission und Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates. Bild: European Union

Die EU-Kommission hat einen Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedsstaaten erstellt. Es ist der erste dieser Art überhaupt. Ich habe ihn mir genauer angeschaut.  

Der Bericht umfasst vier Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit: die nationalen Justizsysteme, die Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und -freiheit sowie sonstige institutionelle Aspekte im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung, die für eine wirksame demokratische Staatsführung ausschlaggebend ist.

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Ein überfälliger Report

Zunächst einmal: Es ist richtig und wichtig, dass die EU-Kommission einen solchen Report überhaupt anfertigt und dabei jedes Mitgliedsland unter die Lupe nimmt. Die Kritik an Staaten wie Ungarn und Polen ist angebracht, doch nur wenn es einen Gesamtüberblick dieser Form gibt, kann auch ein Vergleich als Grundlage für Diskussion und gar Sanktionen dienen. Dieser Report war überfällig und daher hier ein Lob an den zuständigen Kommissar für Justiz und Verbraucher Didier Reynders (Belgien) und seine Vorgängerin und jetzige Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova (Tschechische Republik).

Die Intention, damit eine jährliche Diskussion zu führen, ist genau richtig. Sehr positiv zu erwähnen ist, dass der Report verständlich geschrieben ist – wenig Fremdworte – und auch positive Beispiele und Entwicklungen in Europa enthalten sind. 

Der Hauptbericht umfasst 34 Seiten und ist auf Englisch, Französisch und Deutsch verfügbar. Wichtig wäre, dass der Hauptbericht in jeder Sprache verfügbar gemacht wird. Die jeweiligen Länderberichte sind hingegen nur in Englisch und der jeweiligen Landessprache verfügbar. Hier wäre es durchaus interessant, wenn jeder Bericht in jeder Sprache verfügbar wäre. Nur so können sich UnionsbürgerInnen auch über die anderen Länder informieren.  Nur so entsteht der öffentliche Druck.

Was sagt der Bericht über Deutschland ?

Die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland wird grundsätzlich sehr positiv und auf dem richtigen Wege bewertet. Allerdings finden sich auch kritische Worte

– gegenüber der gerichtlichen Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac,

– dass das „Ernennungsverfahren für [die] Leitung der nationalen Gleichstellungsstelle anfällig für längere Verzögerungen und Spannungen zu sein [scheint]. Seit April 2018 wird sie nur ad interim geleitet. Neben dem Bund haben auch acht Bundesländer Antidiskriminierungsstellen eingerichtet.

– dass der Schutz von JournalistInnen ausbaufähig ist, es dazu keine differenzierte Statistik gibt und kein Gesetz existiert, dass JournalistInnen nicht vor Straftaten im Besonderen schützt.

In den Jahren 2019 und 2020 veröffentlichte die Plattform des Europarats zum Schutz des Journalismus und der Sicherheit von Journalisten fünf Warnmeldungen in Bezug auf Deutschland, die Angriffe auf die physische Sicherheit, Schikanierung und Einschüchterung von Journalisten und andere Handlungen betrafen, die die Medienfreiheit beeinträchtigen.

– dass der Bundestag bis heute nicht über ein Lobbyregister verfügt und weiterhin eine „Drehtürpraxis“ herrscht. 

– dass die Dauer der erstinstanztlichen Verfahren in Zivil- und Handelssachen seit 2012 stetig zugenommen hat und ebenso die Zahl der eingehenden Verfahren an den Verwaltungsgerichten. 

– dass es eine Gehaltslücke in der Justiz gibt und diese in einigen Landesteilen ausgeprägter sein kann, da die Höhe des Gehalts von Land zu Land bis zu 17 % variieren kann. Dies ist ein Problem, da in den kommenden Jahren viele RichterInnen und StaatsanwältInnen in den Ruhestand treten.

– dass es weiterhin die Möglichkeit gibt, dass Bund und Land den StaatsanwältInnen Weisungen erteilen können. Ein von den Grünen eingereichter Gesetzesänderungsantrag wurden im Mai 2020 abgelehnt. Konkret: CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE lehnten ab. 

In Bezug auf die Gewaltenteilung zitiere ich gerne diese Passage aus dem EU-Report vollständig: 

Es bestehen einige Bedenken, dass es keinen wirksamen Mechanismus gibt, um sicherzustellen, dass Urteile innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden; dies wird durch fehlende legislative Folgemaßnahmen zur Umsetzung eines richtungsweisenden Urteils zum Erbschaftsteuerrecht aus dem Jahr 2014 oder durch Fälle auf Ebene einiger Bundesländer belegt, in denen die Exekutive Verwaltungsgerichtsurteile im Bereich des EU-Rechts zur Luftqualität nicht umgesetzt hat. Ein weiterer angesprochener Aspekt ist das Fehlen einer beschleunigten verfassungsrechtlichen Kontrolle neuer Gesetze, deren Verfassungsmäßigkeit fraglich ist und die Grund zu der Annahme geben, dass der Gesetzgeber frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht vollständig umsetzt. Der einzige mögliche Rechtsbehelf in diesem besonderen Fall ist die Einreichung einer neuen Beschwerde, was mit erheblichen Belastungen für die beschwerdeführende Partei einhergehen kann. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde das Bundesverfassungsgericht mit bestimmten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie Anordnungen befasst und erließ gegen einige Maßnahmen einstweilige. Darüber hinaus wurden in ganz Deutschland Verwaltungsgerichte in Verfahren für einstweilige Verfügungen in Bezug auf bestimmte staatliche Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie angerufen – in einigen Fällen mit Erfolg, wobei die Hauptverfahren noch nicht abgeschlossen sind. 

Nicht nur Polen und Ungarn in der Kritik

Es ist kein Spoilern wenn ich berichte, dass die polnische und ungarische Regierung die deutlichste Kritik erntet. Diese beiden Staaten schlagen das schärfste Tempo an wenn es um die Abschaffung rechtsstaatlicher Elemente geht. Medienkontrolle, Vetternwirtschaft und Diskriminierung, wie beispielsweise LGBTQ+, sind zu nennen.

Doch auch Inbesondere Zypern, Bulgarien, Slowakei, Rumänien und Malta werden oft erwähnt. Insbesondere die Korruption bis in die politischen Spitzen wird thematisiert und die nicht immer unabhängige Justiz. Die Morde an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia und dem slowenischen Journalisten Ján Kuciak sowie dessen Verlobter Martina Kušnírová wurden weder akribisch aufgearbeitet noch juristisch konsequent verfolgt. Der Report nennt mehrfach ihre Namen und lässt sie damit nicht in Vergessenheit geraten.

Korruption & Co.

Mehr als sieben von zehn Unionsbürgern (71 %) sind der Ansicht, dass Korruption in ihrem Land weit verbreitet ist, und nach Auffassung von mehr als vier von zehn Europäern (42 %) hat die Korruption in ihrem Land zugenommen.

Aufgrund des Fehlens einer einheitlichen, aktuellen und konsolidierten Statistik in allen Mitgliedstaaten gestaltet es sich schwierig, den relativen Erfolg der Ermittlungen und Strafverfolgung von Korruptionsdelikten zu verfolgen. 

Weitere Themen, hier kurz & knapp:

– In Italien und Griechenland wird der Umgang mit NGOs kritisiert, die sich im Bereich Seenotrettung und Migration engagieren.

– Mangelhafte oder nicht vorhandene digitale Strategien des Justizwesens

– Ineffizienz der Justizsysteme, die „zu Misstrauen in die Justizsysteme führen kann, was als Vorwand für unangemessene Reformen des Justizsystems genutzt werden kann, mit denen die Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigt wird.“

– Die Ernennung und Besetzung von juristischen Ämtern durch die Politik (Staatsanwaltschaft, RichterInnen, Räte,…) 

– Es gibt einen zu schwachen Schutz für Whistleblower und Hinweisgeber (das habe ich übrigens persönlich erfahren müssen / Anmerkung des Autors)

– Nicht in allen EU-Ländern sind die Medien frei und unabhängig – teils gibt es gegenläufige Tendenzen. Es kommt sogar zu taktischen Klagen gegen JournalistInnen und Medien (SLAPP), insbesondere in Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Spanien und Ungarn. (Stichwort Seehofer vs TAZ; Anm. des Autors)

Der Report zeigt zudem, dass in vielen europäischen Staaten der Druck auf die Regierungen erhöht werden muss, um rechtsstaatliche Reformen voranzutreiben. Ein bemerkenswerter Satz ist ebenfalls zu lesen: 

In allen Mitgliedstaaten wird im normalen Gesetzgebungsverfahren dem Parlament als Gesetzgeber Vorrang eingeräumt. (…) Darüber hinaus wird bei einem Umgehen des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren die Gewaltenteilung – ein Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit – verzerrt.

Als Autor erlaube ich mir folgende Anmerkung: Das schreit geradezu nach dem Initiativrechts  für das Europäischen Parlament und der Bericht der EU-Kommission fordert es hier für rechtsstaatliche Systeme. Eine rechtsstaatliche EU kann folglich nur mit Initiativrecht an Glaubwürdigkeit funktionieren. 

Ungarn droht mit Blockade

Wie zu erwarten sind vor allem Ungarn und Polen nicht erfreut. Ungarn äußerte sich umgehend und will durch Blockade den finalen Beschluss im EU-Parlament und Europäischen Rat zu verweigern. 

„Gleichzeitig hat das ungarische Parlament davor gewarnt, gegebenenfalls seine Zustimmung zum Recovery Fund der EU zu verweigern, sollte es tatsächlich zur angedachten Konditionalität kommen“, so dass Newsportal EURACTIV. 

Der Bericht zur Rechtsstaatlichkeit dürfte also noch für Gesprächsstoff sorgen. Immerhin hat der Europäische Rat eine erste Form der Sanktionierung von Mitgliedsstaaten beschlossen, die nicht rechtsstaatlich agieren. Der Vorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft geht nicht allen Ländern weit genug, aber er ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings: Die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union steht auf dem Spiel. Mehr Mut der Deutschen Ratspräsidentschaft hätten viele Staaten mitgetragen.

Meine Empfehlung: lest den Report selber und hört dazu passend den aktuellen WDR 5 punktEU Podcast (in der ARD Audiothek oder via spotify). Die Tendenzen in Europa sind erkennbar und nur durch partei- und zivilpolitisches Engagement können wir unser Justizwesen schützen und verbessern!

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ergänzende Links: 


1 Kommentar

Europa – die Antwort auf Polen, Ungarn & China – Friedrich Jeschke · 17. November 2020 um 10:21

[…] gezogen. Nicht nur Polen und Ungarn wurden in dem 2020 erstmals erstellten Bericht kritisiert (Hier mein Artikel dazu >). Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich ebenfalls und dazu mehrfach hinter die […]

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