Jens Spahn ist eigentlich Gesundheitsminister. Eigentlich. Seit Amtsbeginn hat er aber nicht nur in seinem Resort für Aufsehen gesorgt. Er macht irgendwie alles außer seinen Job. Nun mischt er sich in das Arbeitsministerium (Hartz IV), das Innenministerium ein (angeblicher Rechtlosigkeit in Deutschland) sowie das Außenministerium ein.

Bei aller Kritik an Viktor Orban: Er setzt an der Grenze europäisches Recht um und sichert Europas Grenze“, so Spahn. Das sagte er in einem Interview mit der NZZ (https://www.nzz.ch/international/jens-spahn-frontex-braucht-100-000-mann-und-soll-wirklich-die-grenze-schuetzen-ld.1371586 ).

Dabei hat genau dieser Viktor Orban gerade (erneut) mit massiven Korruptionsvorwürfen zu kämpfen und steht am Sonntag (08.04.) zu Wahl in Ungarn. Der FIDEZ drohen Verluste. Leistet Spahn hier eigentlich Wahlkampfhilfe?

Eben dieser Viktor Orban hat Merkel und die Union einst an die Wand gestellt. Die Flüchtlingsthematik beruht auch auf einem rechtsnationalen „Geniestreich“ Orbans am ersten Septemberwochenende 2015. Orban hatte die Flüchtlinge Österreich vor die Nase gesetzt, woraufhin diese panisch Merkel um Hilfe baten (http://www.zeit.de/2016/35/grenzoeffnung-fluechtlinge-september-2015-wochenende-angela-merkel-ungarn-oesterreich). Der Rest ist bekannt. Dabei ging in Deutschland noch mehr Vertrauen in die Politik verloren. Dies sagt Spahn selber im Interview (!) „Vertrauen ging massiv mit der Flüchtlingsfrage verloren, aber nicht nur.“

Orban mag einerseits Grenzen sichern, aber er nimmt auch entgegen eines europäischen Beschlusses keine Flüchtlinge auf. Der Europäische Gerichtshof hat diesen Beschluss bestätigt. Amnesty International schreibt im Jahresbericht 2017 (https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/ungarn#section-1728129 ) zudem:

Im März 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Verfahren Ilias und Ahmed gegen Ungarn, dass die Zwangsunterbringung von Asylsuchenden in streng bewachten Containerlagern in “Transitzonen” an Ungarns Außengrenzen de facto einem willkürlichen Freiheitsentzug gleichkomme.

Darüber hinaus stellte der EGMR fest, dass Ungarn den Asylsuchenden keinen angemessenen Schutz vor der konkreten Gefahr unmenschlicher und erniedrigender Behandlung geboten habe, weil sie unter unzumutbaren Bedingungen wochenlang festgehalten wurden und keinen Zugang zu Rechtsbehelfen gegen diese Form der Inhaftierung erhielten.

Spahn blendet die Menschenrechte in der Betrachtung der Grenzsicherung aus. Europäisches Recht ist vor allem Menschenrecht. So steht im Vertrag von Maastricht bereits auf Seite eins (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:1992:191:FULL&from=DE ):

In Bestätigung ihres Bekenntnisses zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit.

Orban hät sich eben nicht an europäisches Recht.


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