Grandioses Schreiben heute im Briefkasten gehabt. Die GEZ geht mir mal wieder auf die Nerven. Ist soviel Post eigentlich Nötigung?

Sehr geehrter Herr J.,

auf unsere Schreiben vom XX.02.2010 und vom XX.03.2010 haben Sie nicht reagiert.

Kurze Frage: Muss ich dass? Haben Sie eine berechtigte Forderung gegen mich? Besteht in Deutschland nicht eine gesetzliche Meldepflicht, was bedeutet, dass ich mich melden muss wenn sich etwas ändert? Wieso also diese Nötigung?

Wir wissen daher immer noch nicht, ob Sie über ein Fernsehgerät verfügen.

Korrekt. Ich habe auch keins. Da also alles beim Alten ist habe ich mich auch nicht gemeldet. Eigentlich logisch oder?

Sie sind gesetzlich verpflichtet, bereitgehaltene Rundfunkgeräte bei der GEZ anzumelden.

I know that! Und das hab ich auch. Erstes Einkommen und brav angemeldet aber halt nur das „neuartige Rundfunkgerät“ – meinen PC – gemeldet. Mein iPhone ist auch gebührenpflichtig aber als Zweitgerät nun mal „for free“.

Andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 1.000 EUR geahndet werden kann. Zusätzlich kann es zu erheblichen Nachforderungen kommen.

Lustig Freunde 😉 Diese zwei Sätze sind einer der Hauptgründe, warum die GEZ so unbeliebt ist. Grundsätzlich zahlt man doch gern für gutes Fernsehen und Radio. Alleine wegen der Sportübertragungen in ARD & ZDF (DFB-Pokal, Länderspiel, Olympia, Weltmeisterschaft, Europameisterschaft, etc.) und dem Radiosender 1Live. Da ich aber kein Fernsehgerät habe und bei Freunden oder in der Kneipe schaue, erübrigt sich doch der ganze Aufwand von denen…

Da verweise ich doch noch mal gerne an das Bild, was mir mal „getwittert“ wurde und eine interessante Antwortmöglichkeit (die ich allerdings nicht gewählt habe).

GEZ hat Hausverbot


2 Kommentare

Stefan · 27. April 2010 um 12:32

Wie immer sehr freundlich, die Schreiben der GEZ. Irgendwie haben sie es in den letzten Jahrzehnten versäumt es noch besser zu machen.

Sollte denn doch noch die Kopfpauschale kommen, so wird der Beitrag sicher 3 mal so hoch sein als es nötig wäre.

Das Schild gefällt; ob ich das an meinen Tür nageln darf ?

Gruß Stefan

Friedrich Jeschke · 27. April 2010 um 12:34

Meine Tür ist leider für das Schild zu klein und ein Tor habe ich auch nicht 😀
Aber: unsere Hausverwaltung hat untersagt, dass Provisionseintreiber Zutritt haben. Die Außendienstmitarbeiter sind aber alles auf Provisionsbassis arbeitende Leute, also gilt das auch für die. Sauber Huusmeester 😉

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