VUELING trickst mit den FluggastrechtenVielleicht erinnert Ihr Euch: Anfang September hing ich in Rom am Flughafen fest. Fast einen Tag hatte ich am Ende Verspätung. Dabei war es nicht nur die Verspätung als solche, sondern viel mehr die Art und Weise der Airline die mich aufregte. Warum man bei den Billigfliegern – und nicht nur bei denen – aufpassen sollte lest Ihr hier im Update.

Der Flug von Rom nach Kalamata (Griechenland) hatte letztlich 20 Stunden Verspätung. Doch während Kalamata noch am Abend angeflogen wurde (andere Flieger landeten), wurden wir nach Athen geflogen und von dort dann mit einem Bus wieder nach Kalamata gefahren. Alleine diese Bustour kostete vier Stunden Zeit.

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Wir neun betroffenen Passagiere hatten uns aber ausgetauscht und die Kontaktdaten voneinander. Wir reichten bei der Fluggesellschaft VUELING den Antrag auf Fluggastentschädigung ein. Gemäß der EU-Richtlinie stehen jedem von uns 250€ zu.

Am 14.10. schreibt mir dann die Airline, dass man mir die Entschädigung nicht zahlen bräuchte, da es sich um „höhere Gewalt“ handelte. Man habe organisatorisch keine Fehler gemacht.

Am 17.10. schreibt VUELING allerdings zwei Mitpassagieren aus Griechenland, dass man die Entschädigung zahlt.

Ein Flug, ein Fall – zwei verschiedene Entscheidungen

Ich hatte den beiden älteren Herrschaften die Unterlagen vorbereitet, dass sie von dieser ganzen bürokratischen Materie keine Ahnung haben. Ihr Sohn hat es dann ausgedruckt und abgeschickt.

Nun ist zumindest der (weitere?!) Nachweis erbracht, dass VUELING alles versucht berechtigte Fluggastentschädigungen nicht zu zahlen. Andere Airlines machen es vermutlich genauso.

Und genau aus diesem Grund dieser Beitrag! Gebt nicht so schnell auf bei Euren (Fluggast)Rechten! Tauscht Euch mit anderen aus und dokumentiert alles. Nervig, lästig, ätzend – aber nur so hat man eine Chance. Hätten wir uns nicht ausgetauscht, hätte ich nie erfahren, dass man anderen Passagieren etwas zahlt – und anderen wiederum nicht…

Kategorien: Allgemein

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