Keine verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten in NRW

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat einer Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – kurz ver.di – stattgegeben. Die  ver.di hat somit erfolgreich gegen den Beschluss der Landesregierung NRW geklagt, der bis Weihnachten dem Einzelhandel verkaufsoffene Sonntage ermöglichen sollte. Kleine wie große Geschäfte sind bitter enttäuscht, doch nicht das OVG Münster hat hier Kritik zu bekommen, sondern die Landesregierung und auch ver.di.

Der Beschluss der Landesregierung NRW begründete die verkaufsoffenen Sonntage damit, dass durch den zusätzlich geöffneten Tag die Kunden auf mehr Tage verteilt werden. Dies sieht ver.di anders und argumentierte damit, dass dadurch die Beschäftigten nicht weniger, sondern sogar mehr Risiko (sich mit Covid19 zu infizieren) ausgesetzt sind. Dieser Argumentation folgte das Gericht und auch ich finde das auch nachvollziehbar.

Das Problem ist in meinen Augen die Begründung durch die Landesregierung NRW. Die EinzelhändlerInnen hatten durch die Lockdown-Verordnung massive Umsatzeinbrüche. Hier ist die bedrohte Existenz die Argumentationsgrundlage. Viele Unternehmen sind keine großen Ketten und das Weihnachtsgeschäft macht hier einen extrem großen Anteil des Jahresumsatzes aus.

Ich bin übrigens kein Freund von verkaufsoffenen Sonntagen. In meinen Augen gehört der Sonntag Familie, Freunden, Vereinen und – wer ihn hat – dem Glauben. Auch wenn ich nicht gläubig bin, so ist der Sonntag auch für mich heilig. Sonntage kann man sich auch auf längere Sicht verplanen. Doch Sonntags müssen meistens dann die Menschen arbeiten, die geringe Einkommen haben. Das sieht man bereits dort, wo es die Tage gibt.

Es geht um die Existenz

Und doch halte ich es in der aktuellen Zeit für eine berechtigte Ausnahme bis Weihnachten die Geschäfte zu öffnen. Es geht hier schließlich im Arbeitsplätze. Ver.di kann da vollkommen berechtigt mit dem Schutz der Angestellten argumentieren, doch wenn die Geschäfte keinen Umsatz machen, dann kann kein Angestellter bezahlt werden.

Neben der angreifbaren Begründung durch die Landesregierung hat auch ver.di hier sehr kurzsichtig auf das eigene Klientel geschaut. Auf dem Rücken des Einzelhandels wurde ein Machtkampf ausgetragen, statt sich an einen Tisch zu setzen und die Frage zu beantworten: Wie bekommen wir verkaufsoffene Sonntag (als Ausnahme bis Weihnachten) hin und respektieren sowie schützen dabei sowohl Beschäftigte als auch Kunden?

Hier wurde eine große Chance vertan, gemeinsam eine Lösung zu finden. Hier wurde klassisch Politik gemacht. Nun ist keiner wirklich zufrieden, auch ver.di kann das trotz Erfolg vor Gericht nicht sein. Wenn die beschäftigten ihre Jobs verlieren, dann ist nichts erfolgreich.

Allerdings  muss ich aber auch in diesem Kontext vielen EinzelhändlerInnen sagen, dass sie sich hier nicht auf die verkaufsoffenen Sonntag zurückziehen kann. Vor und während Corona mangelt es an digitalen Strategien und Konzepten. Viele Geschäfte sind online nicht präsent. Weder haben sie eine eigene Homepage, noch sind sie auf google maps & Co. mit Öffnungszeiten und Kontaktdaten vertreten. Wir Kunden verlangen auch nicht dass jeder Laden einen Online-Shop hat, doch Infos zum Sortiment, Aktionen und Besonderheiten kann man heute schnell und einfach bereitstellen. Der Fingerzeig auf amazon – die hier ja kaum Steuern zahlen – ist einfach, man kann aber von amazon auch lernen und abkupfern, die Online-Handel angenommen wird.

Was die verkaufsoffenen Sonntag angeht, haben ver.di und die Landesregierung pragmatische Lösungen nicht gewollt. Der Einzelhandel hätte diese Tage verdient und diese Zeiten hätten eine Ausnahme gerechtfertigt.

Ein zukünftiger Lösungsansatz !?

Für den so wichtigen Umsatz vor Weihnachten wird es schwer dieses Jahr. Zukünftig sollte man an einen Tisch und die Frage (siehe oben) mit allen Beteiligten besprechen. Es gibt ja wiederum Menschen, die lieber Sonntags arbeiten wollen, um dann an anderen Tagen die Zeit zu haben. In anderen europäischen Ländern zeigt sich das auch mit interessanten Optionen: In den Niederlanden sieht man Sonntags oft die jungen Menschen – meistens Studierende – an den Kassen sitzen und Regale auffüllen: In den Niederlanden ist an das BAföG eine monatliche Arbeitszeit von 56 Stunden gekoppelt, was dazu führt, dass sie die Schichten Sonntags vorzugsweise nehmen und die Eltern jüngerer Kinder oft frei haben.


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