Derzeit ist das Thema Whatsapp wieder in aller Munde. Doch bei den Informationen um die neuen Spielregeln (AGB) sollte jeder bitte die folgenden Zeilen lesen und nachdenken, was man dort eigentlich zustimmt.
Zunächst: Nach dem Kauf von Whatsapp durch facebook wird nun der Fall Realität, den viele befürchtet haben: Whatsapp wird seine Daten mit facbeook verschmelzen. Als Nutzer von Whatsapp wurde bis jetzt das Telefonbuch abgeglichen, wer denn ebenfalls Whatsapp hat. Nun bekommt facebook fortlaufend alle Daten aus dem Telefonbuch.
Einverständnis aller Kontakte?
Whatsapp bzw. Facebook schreiben in den neuen AGB
„Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von Whatsapp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“
Es gibt zwar die Möglichkeit eines Widerspruchs (http://www.stern.de/digital/smartphones/whatsapp-facebook-agb-widersprechen-7026140.html ), doch dieser bezieht sich nicht auf die Daten als solche, sondern nur auf die Nutzung für Werbung (siehe http://www.mimikama.at/allgemein/whatsapp-will-infos-mit-facebook-teilen/ ).
Das sagen die Experten
Bilal Abedin und Sebastian Schwiering sind mit Ihrer Aachener Kanzlei unter anderem auf IT & Datenschutz spezialisiert. Ich habe bei Herrn Schwiering nachgefragt:
Welche Konsequenzen drohen jemandem, der ohne Einverständnis die Daten an Dritte (hier facebook) weitergibt?
Nach dem im deutschen und europäischen Datenschutzrecht geltenden Grundsatz des „Verbots mit Erlaubnisvorbehalt“, bedarf die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte (wie z.B. der Telefonbucheintrag eines Bekannten an WhatsApp) entweder der Einwilligung des Betroffenen
(also des Bekannten) oder einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. Vertragsdurchführung oder Gefahrenabwehr).
In dem Fallbeispiel – Übermittlung eines Telefonbucheintrags an WhatsApp – ist kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand ersichtlich und auch eine Einwilligung des Betroffenen wird in der Praxis regelmäßig wohl nicht vorliegen. Genau das fingiert WhatApp jedoch durch die Formulierung „Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können“.
Sofern ein Nutzer, der personenbezogene Daten seines Bekannten weitergibt, sich also nicht vorher dessen Einwilligung zur Weitergabe der Daten an WhatsApp einholt, ist die Übermittlung der Daten datenschutzrechtlich unzulässig.
Zivilrechtlich hat der Betroffene in einem solchen Fall Löschungsansprüche gegen WhatsApp sowie etwaige Schadens- und Unterlassungsansprüche gegen denjenigen, der die Daten an WhatsApp übermittelt hat. Schließlich kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach §§ 43, 44 Bundesdatenschutzgesetz Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 EUR festzusetzen, was in der Praxis in solch einem Fall jedoch nicht relevant sein wird.
Wie kann man sich davor schützen, dass Daten durch Freunde/Verwandte an Facebook gelangen?
Ein solcher Schutz ist in der Praxis schwierig, da die Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch deren Bekannte an WhatsApp übermittelt werden. Sofern man weiß, dass personenbezogenen Daten an WhatsApp übermittelt wurden, stehen dem Betroffenen Löschungs- und Unterlassungsansprüche zu.
Wie sieht Ihre juristische Einschätzung zu dieser Art des Datenschutzes aus?
Allgemein lässt sich festhalten, dass die Entwicklungen der letzten Jahre leider gezeigt haben, dass im Bezug auf Datenschutz oft doch eine erhebliche Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Regelungen (insbesondere in Deutschland und der EU) und der tatsächlichen Praxis besteht. Dies liegt vor allem darin begründet, dass in den USA ein ganz andere Herangehensweise an das Thema Datenschutz gelebt wird als in Europa und die US-Produkte den Internetmarkt dominieren (Apple, Google, Facebook, Amazon, Microsoft uvm.) Personenbezogene Daten werden in den USA oft als „assets“ der Unternehmen betrachtet, wohingegen nach dem europäischen Verständnis, geprägt durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 1983, eher der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen im Vordergrund steht.
Dies spiegelt sich dann auch in den unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der USA und der EU in Punkto Datenschutz wieder und ist der Grund für die Vielzahl von Verfahren, welche die Verbraucherzentralen oder die Landesdatenschutzbeauftragten bereits gegen Apple, Google, Facebook und Co. geführt haben bzw. dies aktuell noch tun.
Danke an dieser Stelle an Herrn Schwiering für die klaren Worte und Informationen.
Whatsapp und Account am besten löschen !
Am besten man löscht seinen Account und dann die App. Wie das geht erfahrt ihr hier: http://www.chip.de/news/WhatsApp-Account-loeschen-So-deaktivieren-Sie-Ihr-Konto_74738981.html
Gute Alternativen
Es gibt mit SIMSme (Deutsche Post AG, http://www.simsme.de/ ) und Threema (https://threema.ch/de/ ) zwei sehr gute Messenger, die genauso funktionieren – aber nach europäischen Datenschutzbestimmungen handeln. Sie geben keine Daten weiter. Daher ist Threema zum Beispiel einmalig kostenpflichtig – aber ist Euch 1 € für mehr Sicherheit schon zu viel?
4 Kommentare
Thomas · 13. September 2016 um 15:42
Ja, wie du schon in deinem Facebook-Posting geschrieben hast. Die meisten Freund fragen GENERVT, warum man denn nicht mehr bei WhatsApp ist und sind zunehmend verständnislos, wenn es um Datenschutz geht.
Gegenargumente wie: “Alle sind aber bei WhatsApp.” oder “Ich möchte aber keinen zweiten Messenger installieren.” kenne ich zur Genüge.
Ralf Simon · 1. September 2016 um 11:41
[…] Friedrich Jeschke nimmt mir das Wort aus dem Mund. Ich könnte jetzt seinen Blogbeitrag kopieren und hier als meine Worte ausgeben. Das gehört sich aber nicht – genau so wenig, […]
WhatsApp und kein Ende … – Ralf Simon · 1. September 2016 um 11:53
[…] Friedrich Jeschke nimmt mir das Wort aus dem Mund. Ich könnte jetzt seinen Blogbeitrag kopieren und hier als meine Worte ausgeben. Das gehört sich aber nicht – genau so wenig, […]
Tschüss, WhatsApp! – Herr Finster · 16. Januar 2017 um 13:44
[…] mit den Daten ansonsten passiert, bleibt nach wie vor im Dunkeln. Wen es interessiert, möge dies hier oder hier nachlesen oder google einfach zu dem […]