Gestern hatte ich Post von der Bundesagentur für Arbeit (im Folgenden BA) im Briefkasten. Zwei Umschläge, insgesamt 5 Blätter beidseitig bedruckt. Man verlangte von mir 26,51€ zu viel gezahltes Arbeitslosengeld I zurück. Ist ja erstmal nicht dramatisch, nur hatte ich keine 7 Tage vorher genau das Gegenteil gesagt bekommen – von der BA!

Hintergrund: Mein letzter Arbeitgeber hatte mich zum 30.10.2009 gekündigt. Ich meldete mich fristgerecht bei der BA arbeitslos. Die BA erhielt die Kündigung für ihre Unterlagen und der letzte Arbeitgeber musste, zur Berechnung und Festsetzung der Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes, ein Formular ausfüllen: Was habe ich beruflich gemacht, was habe ich verdient, Sonderzahlungen,usw… Hier wurde ebenfalls vom letzten Arbeitgeber der 30.10.2009 als letzter Arbeitstag genannt. Da der Oktober ja immer 31 Tage hat, nehme ich einfach mal an, dass der Mensch in der Personalabteilung sich da einfach vertan hat – whatever . Der 30.10.2009 war ein in mehrere Dokumente „gebranntes“ Datum. Ich erhielt ja noch die Gehaltsabrechnung für den Oktober und einen „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2009“. Das benötigt das Finanzamt.

Jetzt ein Sprung in den Januar 2010: Ich bin jetzt nicht der geizigste Mensch aber Geld verschenke ich ungern und mache meine Steuererklärung immer schon recht früh im Jahr. Nun saß ich schön Sonntags über den Unterlagen, die ich für die Steuererklärung benötigte, und stellte fest: Nanu?! Auf dem „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2009“ stand doch glatt der 31.10.2009 als letzter Arbeitstag. Natürlich fiel mir direkt ein, dass ja dadurch sämtliche Sozialversicherungs- und Rententräger sowie die Krankenkasse falsche Angaben hatten und ich ja, so dachte ich, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I für den 31.10.2009 hatte.

Was ene Hantiir! Ejal! Am Montag rief ich dann direkt morgens die Hotline (eine schöne 0180er Nummer) an und schilderte das Problem. „Kein Problem“ sagte die nette Frau am anderen Ende der Leitung „laut Kündigung und Bescheinigung des letzten Arbeitgebers ist  das Datum für die Bemessung der 30.10.2009. Wir benötigen lediglich einen geänderten „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2009“ von Ihnen.“ Na dann!

Ich rief dann also meinen alten Arbeitgeber an und schilderte, mal wieder, die Sachlage. Der zuständige Mitarbeiter im Personalbüro war allerdings noch in Urlaub und auch durch strukturelle Veränderungen waren da die Mühlen etwas langsamer. Zumindest für die BA.

Keine 10 Tage später, also gestern, hatte ich dann die zwei Umschläge mit insgesamt 10 bedruckten Seiten im Briefkasten. Man teilte mir mit, die 26,51€ wären zu viel gezahlt. Ich hätte keinen Anspruch auf den 31.10.2009. Erster Tag der Arbeitslosigkeit ist der 01.11.2009….Leckens am Moka…

Nun muss man, so schreibt es unsere Bürokratie vor, einen Widerspruch schreiben. Das kann ich ja noch verstehen, das Gesamtbild ist aber doch wirtschaftlich gesehen ein Unding.

Mal abgesehen davon, dass ich als mittlerweile Unternehmer, für derlei Dinge Arbeitszeit, was wiederum Umsatzzeit ist, einsetzen muss, kostet dass den Steuerzahler mehr als 26,51€. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kostet die Bearbeitung dieses Sachverhaltes mehr als 26,51€. Nach dazu wenn man bedenkt, dass man ja den Sachverhalt auf eigene Kosten bereits geschildert und selber eskaliert hat.

Bei der BA weiß wohl der rechte Arm nicht, was der rechte Ellenbogen macht. Das ganze Prozedere für den Widerspruch, anhängen der relevanten Dokumente, vorherige Rücksprache mit der BA und der Recherche für einen korrekten Widerspruch haben mich in Summe 1 Stunde Arbeitszeit und 2 Zigaretten gekostet. Das ich die Zeit lieber einem Kunden in Rechnung gestellt hätte ist klar, aber es war einfach unnötig! Sowohl BA als auch ich hätten uns dies alles sparen können und das macht mich soooo sickisch, dass ich hier mal so einen Blogeintrag raushaue – Schreiben macht frei! Jetzt kann ich weiterarbeiten 😀


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