​Die europäische Kommission hat am vergangenen Donnerstag (07.12.2017) die Tschechische Republik, Polen und Ungarn vor dem europäischen Gerichtshof angeklagt. Sie haben die im September 2015 beschlossene Umverteilung von Flüchtlingen bisher nicht umgesetzt und weigern sich bis heute. Bereits am 6.9.2017 bestätigte der Europäische Gerichtshof die Gültigkeit dieser Umverteilung. Man blieb stur in der Visegrád-Gruppe.

Über diese Anklage  berichtet natürlich die Presse recht ausführlich. Doch auch gegen Belgien, Frankreich und Deutschland wurden Verfahren eingeleitet. Ebenfalls am vergangenen Donnerstag. Bis heute haben diese drei Mitgliedstaaten die gemeinsam beschlossenen Rechtsvorschriften (aus 2005 und 2013) zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nicht zu 100 % umgesetzt.

So soll Deutschland gut 62.200 € pro Tag Zwangsgeld zahlen, der zwischen dem Tag der Urteilsverkündung und dem Tag der Umsetzung und in Kraft treten liegt. Ähnliche Summen drohen Belgien und Frankreich. Auch Zypern hat eine letzte Mahnung erhalten, da man im Bereich der Architekturberufe und deren Anerkennung nachbessern muss.

Die Kommission verklagt somit nicht nur die, die Gelder bekommen, sondern genauso die, die überwiegend einzahlen. Verfahren werden übrigen auch eingestellt, wenn der Sachverhalt erledigt ist.

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