EuGH Luxemburg 2015 Friedrich Jeschke

Europäische Entscheidungen werden oftmals negativ wahrgenommen. Direkt hat wohl jeder die Verordnung zur geraden Gurke im Kopf. Doch diese Verordnungen, Richtlinien und Gesetze kommen von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament – doch viel wichtiger ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Kurzbericht eines Besuches.

Zusammen mit Europe Direct Aachen (Europabüro der Stadt Aachen und der Europäischen Kommission) ging es für einen Tag nach Luxemburg auf Studienfahrt. Zunächst gab es einen Besuch des Musée d’Histoire de la Ville de Luxembourg – wo ich ein Kunstwerk einer ehemaligen Mitschülerin entdeckte! -, und im Anschluss den Besuch samt Führung im EuGH.

Eine Anekdote am Rande: Zu Beginn der Fahrt wies der Busfahrer auf die Anschnallpflicht in Reisebussen hin, aber auch auf eine Kuriosität Belgischer Gesetzgebung. In den modernen Reisebussen kann man nämlich die am Gang befindlichen Sitze mittels eines Hebels in den Gang schieben. So hat man etwas mehr Breite. Dies ist wiederum nur in Belgien verboten und kostet Strafe.

Wie auch immer, die altermäßig homogene Gruppe quittierte es mit einem Lachen. Dank vier Studentinnen des Studienganges „Europarecht“ der RWTH Aachen, gab es am EuGH einen Überraschungsgast. Professor Rüdiger Stotz ist nicht nur Dozent an der RWTH, er ist vielmehr Generaldirektor der Bibliothek und des Wissenschaftlichen Dienstes am EuGH. Die Mädels hatten ihn kontaktiert und er lies es sich nicht nehmen der Gruppe etwas zu erzählen.

Herr Stotz konnte natürlich bestens über die Arbeit berichten. Neben dem sehr guten Informationsmaterial (wurde ausgehändigt) erklärte er die Grundzüge des Europäischen Gerichtshofes.

Hier die wirklich wichtigen Dinge über den EuGH die man wissen sollte:

  • Jedes Mitgliedsland der EU entsendet einen Richter an den EuGH. Die Richter wählen aus Ihrer Mitte den Kammerpräsidenten/in.
  • Mindestens drei Richter entscheiden über einen Fall. Je nach Schwere, Hintergrund und Wichtigkeit können es auch 5, 15 oder alle 28 Richter sein.
  • Die meisten Fälle sind „Vorabentscheidungen“. Nationale Gerichte wenden sich an den EuGH und bitten um Klärung. Dabei wird nicht immer ein Urteil gesprochen sondern eine Handlungsempfehlung gegeben. Beispiel: Ein Deutscher trennt sich von seiner Französischen Frau. Diese geht nach Frankreich. Nun kann es bei der gerichtlichen Auseinandersetzung zur Frage kommen: In welchem Land muss die Scheidung verhandelt werden? Wenn die Frau jetzt aber nach Finnland geht: Wo ist dann Gerichtsort? Und man stelle sich das dann auch mit einem Streit um das Sorgerecht vor…

Man sieht: der EuGH trifft wegweisende Entscheidungen. Dabei legt er Europäisches Recht aus und interpretiert es auch. Bekannt ist das jüngste Urteil zum Datenschutzabkommen mit den USA „Safe Harbour“ (u.a. Facebook).

Weitere bekannte Urteile und Entscheidungen:

Der Europäische Gerichtshof zeigt sich also auch gegenüber der Kommission und dem Parlament neutral – ebenfalls dem Verbraucher und Bürger gegenüber. Jeder kann über den EuGH Klage einreichen. So dürfte es in Kürze wohl erneut die ersten Klagen am EuGH gegen die am 16.10.2015 vom deutschen Bundestag verabschiedete Vorratsdatenspeicherung geben.

Und hier noch ein paar Impressionen:


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